Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen.
Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern – und wir alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen.
Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt.
Für unsere Mitglieder:
Wenn eine andere Person für euch die Gemeinschaftsarbeit ableisten soll, benötigen wir aus versicherungsrechtlichen Gründen unbedingt die folgende Erklärung von euch.
Bitte ausgefüllt und unterschrieben beim Vorstand einreichen.
Vielen Dank!