Wenn Sie Interesse an einem Kleingarten haben, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht an
bewerbung@waldlustev.de
oder Sie nutzen unser Kontaktformular
Vielen Dank!
Ein Kleingarten – ja oder nein?
Eine Entscheidungshilfe
Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das zukünftige Leben der ganzen Familie.
Zur Entscheidungshilfe ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:
- Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
- Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten (eigenes Bio-Gemüse/-obst)?
- Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
- Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
- Kann ich mich in einen Verein integrieren?
- Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Haben Sie viele oder gar alle Fragen mit “ja” beantwortet, ist ein Kleingarten vielleicht genau das Richtige für Sie.
Unterschied Hausgarten – Kleingarten
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern.
Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon.
Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.
Wenn Sie an einem Garten interessiert sind, können Sie sich kurz schriftlich um einen freien Garten bewerben. Falls gerade kein Garten zur Vergabe steht, nehmen wir Sie in die Warteliste auf.
Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied werden, um einen Kleingarten pachten zu können.
Kosten
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter – gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, bestehen Richtlinien, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
- Vereinsbeitrag
- jährliche Pacht
- Versicherungsschutz für die Laube
- Wassergeld
- Stromkosten
Die jährlichen Gesamtkosten betragen in der Regel ca. 300,- € bis 400,- € und sind u.a. abhängig von dem persönlichen Verbrauch an Strom und Wasser. Der Bezug einer Verbandszeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Gemeinschaftsarbeit
Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern – und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit.
Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag in Geld verlangt werden.