Für unsere Mitglieder haben wir an dieser Stelle die Satzung hinterlegt.
Nach Artikel 29 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden anzustreben und das Kleingartenwesen zu fördern.
Daraus ergeben sich Pflichten für Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie haben sich hierbei nach den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Gesundheit und Sicherheit zu richten. Demzufolge sind Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns anzulegen, auszugestalten und zu erhalten.
Im Übrigen sind sie als Bestandteil von Wohngebieten auszuweisen und in dieser Zuordnung zu sichern. Der Kleingärtnerverein und seine Mitglieder wirken hierbei mit. Kleingärten sind Pachtgärten. Die Gartenvergabe regelt der Verein.
Hier können unsere Mitglieder die Satzung herunterladen:
» Satzung
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Verpflichtungen des Vereins gegenüber Dritten (z.B. dem Grundstückseigentümer, Nachbarn oder sonstigen Betroffenen) sind, soweit sie den Nutzer des Gartens betreffen, von diesem als Vertragspflicht aus dem Pachtverhältnis zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs-, Duldungs- und Handlungspflichten.
Der Rechtsweg vor die ordentlichen Gerichte ist erst nach Durchführung des Verfahrens nach den v.g. Vorschriften der §§ 21 - 23 zulässig.
Zur Schulung und fachlichen Beratung sind regelmäßig Veranstaltungen durchzuführen. Die Mitglieder und Gartenpächter sind gehalten, sich in gärtnerischen Belangen die Erfahrungen und Ratschläge der Fachberatung zunutze zu machen.
Die Kosten des Verbrauches von Wasser und Strom sind anteilmäßig oder nach dem jeweils festgestellten individuellen Verbrauch (Zwischenzähleranzeige) von dem Gartenpächter zu bezahlen. Nicht erfasste Verbrauchskosten (Schwund, Verluste, Zählergebühr) sind anteilig zusätzlich auf die Gartenpächter umzulegen.
Die Jagdausübung ist in Verbindung mit der zuständigen Jagdbehörde zu regeln.
Die Regelungen der bisherigen Satzung werden aufgehoben und durch diese ersetzt.
Eingebettet im herrlichen Tal, zwischen Bismarck- und Eugen-Richter-Turm, liegt die Dauergartenanlage des Kleingärtnervereins “Waldlust e.V.”.
Im Jahre 1935 wurde das Gelände für eine Gartenanlage freigegeben.
Seit dieser Zeit bearbeiten die fleißigen Hände der Kleingärtner ihr Stückchen Gartenland.
Hier auf unserer Internetseite können Sie alles über unseren Verein und die Aktivitäten erfahren.