Die Satzung des Vereins

Für unsere Mitglieder haben wir an dieser Stelle die Satzung hinterlegt.

Präambel

Nach Artikel 29 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Verbindung weiter Volksschichten mit dem Grund und Boden anzustreben und das Kleingartenwesen zu fördern.
Daraus ergeben sich Pflichten für Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie haben sich hierbei nach den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Gesundheit und Sicherheit zu richten. Demzufolge sind Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns anzulegen, auszugestalten und zu erhalten.
Im Übrigen sind sie als Bestandteil von Wohngebieten auszuweisen und in dieser Zuordnung zu sichern. Der Kleingärtnerverein und seine Mitglieder wirken hierbei mit. Kleingärten sind Pachtgärten. Die Gartenvergabe regelt der Verein.

Satzung zum Download

Hier können unsere Mitglieder die Satzung herunterladen:
 
» Satzung

Teil I - Organisation

Teil II - Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag

Teil III - Schlichtungsverfahren

Teil IV - Gartenordnung

Teil V - Schlussbestimmungen

Über uns

Eingebettet im herrlichen Tal, zwischen Bismarck- und Eugen-Richter-Turm, liegt die Dauergartenanlage des Kleingärtnervereins “Waldlust e.V.”.

Im Jahre 1935 wurde das Gelände für eine Gartenanlage freigegeben.
Seit dieser Zeit bearbeiten die fleißigen Hände der Kleingärtner ihr Stückchen Gartenland.

Hier auf unserer Internetseite können Sie alles über unseren Verein und die Aktivitäten erfahren.

So finden Sie uns

Gartenanlage
Kleingärtnerverein Waldlust e.V.
Pelmkestr. 93
58089 Hagen

Geöffnet:
täglich, 9.00 - 19.00 Uhr

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